Variantenprüfung
Wir verfolgen die fachlichen und rechtlichen Anforderungen an vollständige Variantenprüfungen und übertragen die neuen Erkenntnisse laufend auf die Planungspraxis.
Rechtsprechung und Planungspraxis
Bei umweltrelevanten Infrastrukturvorhaben sind unterschiedliche technische, räumliche und umweltbezogene Interessen zu berücksichtigen. Richtlinien und Merkblätter bieten Orientierung, doch die Anforderungen an eine Variantenprüfung verändern sich stetig.
In erster Linie gibt die Rechtsprechung vor, wie die einzelnen Varianten zu bestimmen und in welcher Untersuchungstiefe zu prüfen bzw. die unterschiedlichen Interessen gegeneinander abzuwägen sind. Wir verfolgen deshalb systematisch die für Infrastrukturvorhaben relevante Rechtsprechung und übertragen diese auf die Planungspraxis. Im Zentrum stehen Fragen wie:
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Wann ist eine Variantenprüfung erforderlich?
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Welche Varianten sind ernsthaft zu prüfen?
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Welche Untersuchungstiefe ist angemessen?
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Wann darf eine Variante ausgeschieden werden?
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Wie muss die Interessenabwägung erfolgen?
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Wie wird die Variantenwahl nachvollziehbar dokumentiert?
Auf diese Weise verbinden wir aktuelle rechtliche Anforderungen mit unserer Methodik der vollständigen Variantenprüfung.
Vorträge & Veröffentlichungen
Wir bringen unsere Erfahrung in den fachlichen Austausch ein – an Fachtagungen und in Beiträgen für eine breitere Öffentlichkeit.
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Fachvortrag zu Umweltaspekten beim Bau von Hochspannungsleitungen, FKH-Fachtagung, 2023
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Fachvortrag zur Planung und Genehmigung von Leitungsbauvorhaben, Electrosuisse, 2024
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Gastkommentar im Tages-Anzeiger: «Ob Stromleitung oder Seilbahn: Möge die beste Variante gewinnen!», 2026







