Ob mit oder ohne Sachplan: Variantenprüfungen sind immer erforderlich
- Sandro Dinser

- 7. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 9. Apr.
Der Netzexpress soll den Stromnetzausbau beschleunigen. Kern der Vorlage ist eine Revision des Elektrizitätsgesetzes (Botschaft, Änderung Elektrizitätsgesetz). Eine wesentliche Neuerung besteht darin, bei der Sanierung bestehender Leitungen auf ein Sachplanverfahren zu verzichten.
Der Sachplan ist ein zentrales Instrument der Projektplanung. Er regelt unter anderem die Abstimmung mit den Behörden und legt einen Planungskorridor fest, innerhalb dessen die weitere Planung erfolgt.

Symbolische Karte zur Variantenprüfung innerhalb des Planungskorridors (hellblau) mit drei zu untersuchenden Linienführungen
Sanierung von Leitungen ohne Sachplan
Der Netzexpress sieht vor, bei bestehenden Leitungen auf einen Sachplan zu verzichten, da diese in der Regel auf dem bestehenden Trassee oder unmittelbar daneben ersetzt werden können.
Dieser Ansatz ist grundsätzlich richtig. Die Anzahl der notwendigen Sanierungen ist gross, und Sachplanverfahren sind aufwändig – insbesondere aufgrund der Vielzahl involvierter Behörden.
Doch mit dem Verzicht auf den Sachplan entfällt auch seine zentrale Funktion: die vorgelagerte Festlegung eines Planungskorridors.
Damit ist im Plangenehmigungsverfahren zunächst alles offen: Die Leitung kann auf dem bestehenden Trassee verlaufen, leicht daneben oder in einem Gebiet mit geringeren Konflikten hinsichtlich Raum und Umwelt.
Die Konsequenz ist klar: Die Variantenprüfung verschwindet nicht – sie verlagert sich vollständig in das Plangenehmigungsverfahren.
Dort wird die Linienführung auf den Meter genau bestimmt und es ist mittels einer gesamtheitlichen Interessenabwägung darzulegen, weshalb die gewählte Lösung als bestgeeignet gilt.
Die bestehende Leitung ist nicht automatisch die beste Lösung – auch nicht bei einer Sanierung
Dass eine Leitung heute bereits an einem bestimmten Ort verläuft, bedeutet nicht automatisch, dass diese Linienführung auch heute noch die beste aller Varianten ist.
Gerade bei Sanierungen kann es Abschnitte geben, in denen eine alternative Linienführung raum- oder umweltverträglicher ist als das bestehende Trassee.
Um das bestmögliche Trassee zu ermitteln, ist eine Variantenprüfung unerlässlich. Dabei ist insbesondere zu klären:
welche Varianten ernsthaft in Betracht fallen
welche Interessen betroffen sind
und weshalb die gewählte Lösung die beste ist.
Unsere Empfehlung für den Netzexpress
Der Netzexpress sollte nicht nur die Behörden entlasten, indem weniger Sachpläne durchgeführt werden. Ebenso wichtig ist es, die Planung selbst zu vereinfachen.
Das gelingt durch klare Vorgaben an die Variantenprüfung. Sie schaffen Orientierung für die Planung und führen gleichzeitig dazu, dass Gesuchsunterlagen vollständiger und nachvollziehbarer sind. Damit wird auch die Prüfung durch die Behörden effizienter.
Ein gutes Beispiel liefert das Bundesamt für Verkehr: Mit seinem Hilfsmittel zur Variantenprüfung bei Seilbahnprojekten hat es eine klare Grundlage geschaffen, wie Varianten zu bilden, zu prüfen und zu dokumentieren sind.
Ein vergleichbarer Ansatz für das Stromnetz hätte grosses Potenzial.
Ein Netzexpress ohne verpflichtende Variantenprüfungen lässt ein wesentliches Beschleunigungspotenzial ungenutzt.



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